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Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz

Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit und damit auf Impfungen

Die Menschenrechte gelten allumfassend. Die Vereinten Nationen haben für die Rechte der Kinder sogar eine eigene Konvention verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die Unterzeichner-Staaten die höchsten erzielbaren Standards für die Gesundheit der Kinder eines Landes anstreben. Keinem Kind darf der Zugang zur Gesundheits-Versorgung vorenthalten werden. Mehr noch: Anlässlich einer UN-Konferenz in New York vom 8.-10. Mai 2002 wurde durch die Teilnehmerstaaten (auch die Bundesrepublik Deutschland) vereinbart und als Ziel formuliert, dass jedes Kind das Recht auf Impfungen hat, und dass Routine-Impfungen notwendig sind, um das Recht des Kindes auf Gesundheit umzusetzen. Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht, aber auch die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat muss dann eingreifen, wenn Eltern dieser Pflicht eklatant nicht nachkommen. In seltenen Fällen – wir schätzen diese auf 3% - lehnen Eltern Impfungen grundsätzlich ab. Es bleibt dann eine rechtlich schwierige Frage, was hier höher wiegt: das Elternrecht oder das Recht des Kindes auf Gesundheit. Dürfen Eltern ihrem Kind Impfungen auch dann vorenthalten, wenn daraus absehbar im Leben des Kindes Krankheit und in einzelnen Fällen gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod resultieren?   

In Deutschland sind in den vergangenen Jahren Kinder immer wieder an Krankheiten verstorben, die es anderswo gar nicht mehr gibt. So zählten Kinderärzte und Infektions-Epidemiologen in Deutschland seit 2004 alleine 13 gesicherte Fälle von SSPE, einer immer tödlich endenden Folge einer Masern-Infektion. Diphtherie-Todesfälle gab es 1995 und 1997 und auch Todesfälle durch schwere Infektionen mit dem „Hib-Bakterium“ treten immer wieder auf.  Masern-Epidemien sind kein unabwendbares Schicksal. Das Infektions-Schutzgesetz (IfSG) hat zum Zweck, Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Menschen in Deutschland vor übertragbaren Krankheiten zu schützen (§ 1). Maßnahmen zur Abwehr von Gefahr sollen Behörden schon dann ergreifen, wenn anzunehmen ist, dass übertragbare Krankheiten auftreten können (§16 IfSG). Das geschieht derzeit nur unzureichend.

Deutschland hat sich gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, die Masern im Lande bis zum Jahr 2010 zu eliminieren. Soll dieses Ziel erreicht werden, ist die Politik gefordert: Die Länder müssen jetzt ihre Kindergartengesetze und die Schulgesetze so  ändern und ergänzen, dass adäquate Impfraten erreicht werden. Wir brauchen auch valide Instrumente, um Impfraten bis zum Alter von 24 Monaten ebenso zu dokumentieren wie das Fehlen von Masern-Fällen. Die effektivste Maßnahme zum Schutz unserer Kinder vor  Infektionskrankheiten ist sicher, den Besuch staatlicher Gemeinschafts-Einrichtungen davon abhängig zu machen, dass die vom Staat („öffentlich“) empfohlenen Impfungen gegeben wurden. Man würde so nicht nur das Kinder-Recht auf Impfungen umsetzen, man würde erstmals in unserem Lande auch jenen Kindern, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, gefahrlos den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen überhaupt erst ermöglichen. 

Wissenschaftler und Ärzteschaft in Deutschland fordern daher, dass ohne Nachweis aller öffentlich empfohlenen Impfungen der Besuch staatlicher geförderter Gemeinschaftseinrichtungen nicht mehr erlaubt ist.  Die Bundesländer haben jetzt noch dreieinhalb Jahre Zeit, die Masern „fristgerecht“ zu eliminieren.  Die WHO beobachtet Deutschland dabei – alle sechs Monate aufs Neue.  Der Wettlauf der Bundesländer hat also begonnen:  Wir werden erleben, welche von ihnen es ernst meinen mit den Kinderrechten und mit dem Infektionsschutz.  „Impf-Pisa“ hat begonnen.


Unterzeichner:
Dr. Wolfram Hartmann, Präsident, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands (BVKJ)

Univ.-Prof. Dr. Dr. D. Niethammer, Generalsekretär, Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DAKJ)

Univ.-Prof. Dr. H. Böhles, Präsident, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)

Univ.-Prof. Dr. R. Berner, Vorsitzender, Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI)

Univ.-Prof. Dr. P. Wutzler, Präsident, Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV)

Univ.-Prof. Dr. A. Encke,  Präsident, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen  Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

Univ.-Prof. Dr. N. Müller-Lantzsch, Präsident, Gesellschaft für Virologie (GfV)

Univ.-Prof. Dr. F.D. Goebel, Vorsitzender, Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI)

Univ.-Prof. Dr. med. R. E. Schmidt, Vorsitzender, Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI)

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Heininger, Vorsitzender, Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin

Univ.-Prof. Dr. M. Frosch, Vorsitzender, Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)


Recht auf Impfungen   (zuletzt geändert am 12.06.08 00:07)
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